Burg sterrenberg

Älteste erhaltene Anlage einer Höhenburg am Mittelrhein.


Die Burg Sterrenberg dürfte wohl noch am Ende des 11. Jahrhun-derts, spätestens aber zur staufischen Zeit zur Sicherung des rechtsrheinischen Reichsgutbezirks um Boppard errichtet worden sein und stellt damit die älteste noch erhaltene Burganlage am Mittelrhein dar.

 

Typisch für den Burgenbau dieser Zeit war der mächtige Turm auf quadratischem Grundriss. Aus den oben genannten Gründen darf sicher gefolgert werden, dass der Ort Bornhofen als Hofsiedlung der über ihr gelegenen Reichsburg Sterrenberg seinen Anfang nahm.

 

Zum ersten Mal namentlich erwähnt wird das „castrum Sterrenberg“ im Lehensbuch des Reichsministerialen* Werner II. von Bolanden, der es um 1190 unter seinen Reichslehen aufzählt. 

 

 

Der Zoll zu Bornhafen und andere,


nicht näher bezeichnete Einkünfte gehörten zu diesem Reichslehen Sterrenberg. 

 

Im Endkampf des staufischen Kaiserhauses gegen den Gegenkönig Wilhelm von Holland spielte die Stadt Boppard als nördlicher Eckpunkt des noch in königlicher Hand stehenden Besitzes am Mittelrhein eine wichtige strategische Rolle, musste aber schließlich 1251 kapitulieren. Noch Ende September 1249 hatte der Holländer vergeblich versucht, Boppard einzunehmen. Stattdessen gelang es ihm, Burg Sterrenberg sowie die "Stadt unter der Burg" teilweise zu zerstören. 

 

Im Mittelalter wurden die Zölle am oberen Mittelrhein als Transitzölle von den zu Berg und Tal fahrenden Schiffen an festen Zollstellen erhoben. Sie wurden am Fuß bewehrter Burgen angelegt, welche die Zollstellen schützten und von denen aus der Zollforderung notfalls mit militärischen Mitteln Nachdruck verliehen werden konnte. Werner II. von Bolanden hatte seit dem 12. Jahrhundert unter Sterrenberg Zoll erhoben.

 

Neben der Überwachung der Zollstätte Bornhofen erfüllte die Reichsburg Sterrenberg während des 12. und 13. Jahrhunderts auch weiterhin die Funktion der Sicherung des zum Fiskus Boppard gehörenden rechtsrheinischen Reichsgutbezirks. 

 

Vieles spricht dafür, dass Burg Sterrenberg nie ungeteilt vom Reich verpfändet worden war. So befreiten die Brüder Werner und Philipp von Bolanden 1258 das Kloster Eberbach für ihren Anteil, vermutlich die Hälfte, an Burg Sterrenberg vom Rheinzoll daselbst. 

 

König Wilhelm von Holland gab am 23. März 1255 einigen Kommissarien den Aufrag, dem Grafen Diether V. von Katzenelnbogen und an deren als Erben Gerhards von Eppenstein ihren erlittenen Schaden aus Reichsgütern zu ersetzen. Gewiss erlangte Graf Diether auf diese Weise eine Hälfte der Burg Sterrenberg.

 

Am 31. Mai 1303 verpfändete und übertrug Graf Diether IV. von Katzeneinbogen „seine“ Burg Sterrenberg mit allen Einkünften, Gerichtsbarkeiten und Zubehör seinem Verwandten Johann Graf von Sponheim-Starkenburg für 444 1/2 Mark Kölner Pfennige. 

 

Die Linie der Herren von Bolanden erlosch 1286*. Erben war Heinrich Graf von Sponheim-Kreuznach sowie Albrecht Graf von Lewenstein, der in unmittelbarer Nähe Sterrenbergs die Burg Liebestein errichtete. Graf Albrecht von Löwenstein, ein unehelicher Sohn des römischen Königs des deutschen Reiches Rudolf von Habsburg, erhielt am 26. April 1288 vom Vater umfangreiche Güter aus Reichsbesitz. Mit guten Gründen ist vermutet worden, dass er im Tausch dafür die von seiner Frau Lukardis von Bolanden ererbten Rechte zu Sterrenberg an das Reich gegeben hat. Damit wäre eine Hälfte für Kurtrier frei geworden. 

 

Die etwa 200 Meter von Sterrenberg entfernt und rund 13 Meter höher liegende Burg Liebenstein dürfte daher zwischen 1284 und 1289 errichtet worden sein. Besitzer der Burg waren die Grafen von Sponheim, als deren Vasallen sich die Familie von Liebenstein und die Schenken von Liebenstein 1340 den Lehensbesitz teilten . Nachdem diese Geschlechter ausgestorben waren wurde die Burg, seit 1595 nicht mehr bewohnt und im Dreißigjährigen Krieg zerstört.

 

Die Lage der beiden Burgen Sterrenberg und Liebenstein und der wehrhafte Charakter der als Volksmund als „Streitmauer“ bezeichneten gotischen Mantelmauer gaben Anlass für die Bildung der Sage von den „Feindlichen Brüdern“, die zunächst ihre blinde Schwester um ihr Erbe betrogen und sich dann im Zweikampf gegenseitig töteten. 

 

Der geschichtliche Hintergrund könnte der Streit zwischen Erzbischof Balduin von Trier und dem Grafen Diether von Katzenelnbogen sein. König Heinrich VII. teilte am 26. Juni 1310 dem Grafen Diether VI. von Katzenelnbogen mit, dass er seinen Bruder, Erzbischof Balduin, ermächtigt habe, in seinem Namen den Teil der Burg Sterrenberg mit allen Rechten und Zubehör, der dem Grafen von König Heinrichs Vorgängern im Reich verpfändet worden ist, wiedereinzulösen. Er befiehlt daher dem Grafen, die Verpfändungsurkunde, falls er eine solche besitze, auszuliefern, mit dem Betrag, der ihm im Auftrag des Erzbischofs gezahlt wird, zufrieden zu sein und den verpfändeten Teil der Burg dem Erzbischof oder seinen Boten zu übergeben. Offensichtlich hat sich Graf Diether VI. von Katzenelnbogen dieser königlichen Order widersetzt, wie die Berufung des Edelknechts Konrad Jude von Boppard zum Burgmann des gräflichen Anteils an der Burg Sterrenberg vom 11. Juli 1313 beweist. Dass diese Machtprobe nicht ohne massive Gewaltanwendung ablief, offenbart uns eine, anlässlich der Königswahl von 1314, abgefasste Urkunde, in der Leopold, Herzog von Österreich, für den Fall, dass sein Bruder Friedrich von Österreich zum römischen König gewählt werde, dem Grafen Diether VI. von Katzeneinbogen die Summe, für welche ihm die Burg Sterrenberg vom Reich verpfändet war, um 400 Pfund Heller vermehrt und ihm gestattet, die zerstörte Stadt unter der Burg wieder aufzubauen. 

 

Als Graf Diether VI von Katzenelnbogen jedoch 1315 auf einem Ritterturnier, anlässlich des Hoftages/Reichstag König Friedrichs von Habsburg zu Basel, durch einen tödlichen Stoß von Ritter Gerhard von Gebweiler, ums Leben kommt ging Sterrenberg an Balduin, der mit Diethers Bruder Wilhelm I. verbündet war, verloren. Am 9. März 1316 gab König Ludwig der Bayer dem Erzbischof Balduin die Vollmacht, die Burg Sterrenberg und alle sonstigen Reichsgüter in seinem Gebiet, soweit sie versetzt seien, an sich zu bringen. König Ludwig vergrößerte 1320 dem Erzbischof Balduin die Pfandschaft über Boppard, Oberwesel und das Gallscheider Gericht sowie die Hälfte Sterrenbergs, dessen andere Hälfte das Erzstift schon eine Weile in freier Verfügungsgewalt besessen habe, zusammen mit der Vogtei Hirzenach auf 400 Mark und 30 Mark Silber. Eine Bestätigung dieses Vorgangs erfolgte am 23. August 1332. Somit avancierte Sterrenberg zum Verwaltungsmittelpunkt des kurtrierischen Amtes Sterrenberg/-Hirzenach, welches neben Niederhirzenach/Rheinbay die rechtsrheinischen Ortschaften Filsen, Kamp, Bornhofen, Ehrenthal, Wellmich, Kestert, Lykershausen, Prath und Dahlheim umfasste. Bereits 50 Jahre später hatte Sterrenberg seine Bedeutung zugunsten der Ämter Boppard und Wellmich/Deurenburg eingebüsst. 

 

Die letzten baulichen Erweiterungen an der Burg dürften höchstwahrscheinlich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts vorgenommen worden sein. Der Ritter Friedrich Walpod von Waltmannshausen urkundet 1322 über 50 Mark für geleistete Bauten an der Burg Sterrenberg. Mit ziemlicher Sicherung dürfte es sich bei dieser Baumaßnahme um die gotische Mantelmauer gehandelt haben.

 

Der Ritter Heinrich Beyer von Boppard d. Ä. verflichtete sich 1341 bei seiner Einsetzung als Erbburggraf der Burg Sterrenberg, auf seines Herren Teil – dem kurtrierischen Eigenanteil ein starkes steinernes Haus und eine Mauer von neuem aufzubauen und von dem Bau einen Gang mit einer aufgehängten Brücke „auf den thorn“ womit nur der Bergfried gemeint sein kann – des Hauses Sterrenberg zu verlegen. Bei dieser Beschreibung handelt es sich sicherlich um den wehrhaften Palas (das Frauenhaus), womit auch feststeht , dass dies der Nachfolgebau eines ehedem älteren Gebäudeteils war.

 

Cuno von Sterrenbergs Burglehensurkunde von 1358 zeigt darüber hinaus, dass zu dem genannten Zeitpunkt das Burgterrain in seiner gesamten Ausdehnung bebaut war, da er über Lehensbesitz eines Hauses in der Vorburg zwischen den beiden Mänteln verfügt. 

 

In den kaiserlichen und königlichen Pfandschaftsbestätigungen für Kurtrier (1332 bis 1414) wird auch weiterhin nur eine Hälfte Sterrenbergs als Pfandteil angesprochen, das andere Halbteil aber als von alters her dem Erzstift Trier erb und eigen bezeichnet. 

 

Die Stadtrechtsverleihung für den Amtssitz Sterrenberg ausgesprochen im Sammelprivileg König Karls IV. von 1346 markiert gewiss einen der letzten Bedeutungshöhepunkte für die Burg. Eine Neubautätigkeit als Auflage fand bereits 1341  Eingang in den Erbburggrafenvertrag der Beyer von Boppard, während 1414 der bauliche Niedergang schon offenkundig wird durch die Verlehnung einer Hofstatt auf Sterrenberg, „wo vor Zeiten ein Haus daraufgestanden hat“. Haus und Garten bei der Tränke finden 1420, 1421 und 1436 in Burglehensurkunden für Cone von Sterrenberg Erwähnung, bevor zwanzig Jahre später der bauliche Zustand der Burg als äußerst kritisch geschildert wird. 

 

Johann von Engers bestätigt 1456 gegenüber dem Erzbischof Jakob von Trier seine Bestallung zum Amtmann auf Sterrenberg für 1300 Gulden, wobei er sich verpflichtet, 100 Gulden für den Burgbau zu verwenden, „nachdem dasselbe, unser Schloss fast baufällig ist“. Zwar sind uns aus den Jahren 1540 bis 1793 noch Kellereirechnungen überliefert, doch wird die Burg 1568 im Vertrag Philipps von Nassau mit dem Erzbischof Jakob III. von Eltz als „ein alt, verfallen, unbewohnt Haus bezeichnet“. Die Burg stand nach Aussage von Arnoldus Buchelius aus dem Jahre 1587 schon lange leer. In kurtrierischen Lehensakten heißt es 1787: „Schloss Sternberg. Dieses Schloss liegt in seinen Ruinen bei Bornhofen auf dem Berg, mit ihm, dem Kirchensatz und Zehnten zu Osterspai wird Graf Boos von Waldeck von Kurtrier belehnt“. 

 

Die Burg und der zum Sterrenberger Burgfriedensbereich gehörende, nach Bornhofen hin abfallende Walddistrikt wurde in den folgenden Jahrhunderten um eine geringe Summe an Bornhofener Bürger verpachtet. Als Steinbruch frei gegeben, waren die beiden in Kern- und Vorburg befindlichen Plätze 1782 mit Kartoffeln und Raps bepflanzt. Sterrenberg blieb kurtrierisch bis 1806, wurde dann bis 1866 nassauischer und schließlich preußischer Staatsbesitz. Heute ist die Burgruine im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz. 

Weitere Informationen über Burg Sterrenberg finden Sie unter:

 

www.burg-sterrenberg.com

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Albrecht von Lewenstein

 

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